Heilpraktikerin craniosacrale Osteopathie
Angela Käther

Osteopathie ist eine private Leistung, die Sie selbst zahlen. 


Private Versicherungen übernehmen die Kosten für osteopathische
Behandlungen in dem Umfang, den Sie abgeschlossen haben.

Seit Januar 2012 übernehmen einige gesetzliche Krankenkassen
Anteile der Behandlung. Fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.


Wenn  Ihre Kasse sich an den Kosten für die osteopathische Behandlung beteiligt, braucht die Krankenkasse dafür eine Verordnung von einem Arzt. Diese sollte ein Privatrezept sein, auf dem Osteopathie verordnet ist und eine Diagnose steht. 


Die Krankenkassen erwarten eine Mitgliedschaft im Osteopathenverband, um die Kosten zu übernehmen. Die Verbandsmitgliedschaft ist ein Qualitätsmerkmal, da nur Osteopathen aufgenommen werden, die eine 5-jährige Ausbildung abgeschlossen haben.

Wenn man, so wie ich, kein Mitglied in einem Osteopathenverband ist, wird man bei Einreichung der Zeugnisse aber doch als qualifiziert akzeptiert.
Dies habe ich mit den Krankenkassen so gehandhabt und bin anerkannt worden.